1. Geltung
Für die Dienste von ORBIT Cross Media e.K., Entwickler von Siteflow und Agentur für Design und Programmierung (nachfolgend Anbieter genannt) gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform. Die Änderung der Schriftform bedarf ihrerseits der Schriftform. Angebote behalten ihre Gültigkeit, wenn nicht anders deklariert, für 30 Tage.

2. Zahlungen
Zahlungen (einmalig, monatlich) werden im Lastschrifteinzugsverfahren entgegengenommen. Im Falle von anders lautenden Zahlungszielen ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig.

3. Zahlungsziele
Orb-IT Cross Media e.K. arbeitet mit dem Lastschrifteinzugsverfahren. Dies verkürzt den Zeitaufwand für die Verwaltung von Zahlungszielen. Die dadurch erzielte Zeiteinsparung wirkt sich kostensenkend auf die Angebotspreise aus. Sollte keine Lastschriftzahlung vereinbart sein, so gilt: 7 Tage Netto, sofort mit 3%Skonto. Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt. Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen werden zu 50% bei Auftragserteilung zur Zahlung fällig. Weitere 50% bei Abnahme, oder Onlinestellung auf den zur Verfügung gestellten Arbeitsservern. Die Lieferung ist erfolgt, wenn zum zugesagten Liefertermin alle beauftragten Leistungen ausgeführt wurden. Dies schließt gemeldete Fehler und Korrekturen mit ein. Gewünschte Erweiterungen sind nicht Gegenstand der Abnahme und bedürfen eines zusätzlichen Auftrages. Erfolgt die Abnahme nicht zum vereinbarten Termin, gilt der Auftrag als abgenommen, es sei denn, es wurde ein Ausweichtermin innerhalb von 5 Werktagen vereinbart. Kommt kein Abnahmetermin zustande, sind wir berechtigt einen 70%igen Abschlag einzufordern.

4. Gewährleistung
ORBIT Cross Media e.K. bietet Gewährleistung in vollem Umfang. Darin eingeschlossen sind Änderungen, Fehlerbereinigungen und Ergänzungen im Rahmen getroffener Vereinbarungen. Der Anbieter übernimmt Gewährleistung dafür, dass die erbrachten Leistungen die vereinbarte technische, logische, quantitative und qualitative Funktionalität entsprechend dem Vereinbarten erfüllen. Inhaltliche sowie grafische Fehler hat der Kunde innerhalb von 90 Tagen mitzuteilen. Die mitgeteilte Mängelbeseitigung wird durch einen Funktionstest geprüft und vom Kunden abgenommen. Treten während der Gewährleistungsfrist Mängel auf, so verlängert sich die Gewährleistungsfrist um den Zeitraum, während dessen die Mängel beseitigt werden. Bei Seitenprogrammierungen werden bis zu Onlinestellung nur die aktuellsten Browser unterstützt, eine abschließende Optimierung für ältere Browser erfolgt aus Aufwandsgründen erst vor der Onlinestellung. Kostenfrei enthalten ist die Optimierung für jeweils eine Versionsstufe unter der bei Auslieferung aktuellesten Browserversion.

5. Lieferung
ORBIT Cross Media e.K. liefert laut im Angebot zugesagten Zeitraum. Sollte eine Lieferung von einer Zuarbeit vom Auftraggeber abhängig sein, so verlängert sich der Lieferzeitraum um die Zeit der dadurch entstandenen Verzögerung. Außerdem ist ORBIT berechtigt, Leistungen die davon betroffen sind aus der zugesagten Lieferung zu extrahieren. Eine Berechnung erfolgt in diesem Fall für diese Leistung nicht. Eine Rückabwicklung des Auftrages ist hierbei durch den Auftraggeber nicht möglich. Der Auftrag behält seine Gültigkeit. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Installation vollständig und im Umfang des Auftrages auf dem Arbeitsserver abgeschlossen ist. Der Auftraggeber erhält dabei vollen Zugriff auf alle Daten, um diese auf eigenen Servern zu installieren. Aufträge gelten als erfüllt und abgenommen, wenn eine schriftliche Abnahme vom Auftraggeber vorliegt bzw. spätestens 14 Tage nach dem im Angebot angegebenen Datum für die Auslieferung, vorausgesetzt die beauftragten Leistungen und Produkte wurden vollständig erbracht.

6. Nutzungsrechte
Dem Auftraggeber wird ein einmaliges, uneingeschränktes und einfaches Nutzungsrecht erteilt. Die Nutzung des Werkes beschränkt sich dabei auf den Anwendungsfall des erteilten Auftrages. Sollte sich die Nutzungsart ändern, so ist die Vereinbarung eines erweitereten Nutzungsrechtes notwendig. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. ORBIT Cross Media e. K. ist im Impressum des Werkes als Ersteller anzugeben.

7. Haftung
Der Anbieter haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden beim Kunden aufgrund von Störungen, Irrtümern, falsch übermittelten Daten, Verzögerungen, Unterbrechungen, die bei der Erbringung von Leistungen auftreten können, insbesondere auch aufgrund von Fehlern oder Störungen bei der elektronischen Datenübertragung. Der Anbieter haftet nicht im Falle der Nichtverfügbarkeit von Diensten und der daraus resultierende Schäden. Der Anbieter haftet nicht für den textlichen Inhalt, wenn dieser vom Kunden vorgegeben ist. (Umfangreiche Texte, sowie Produktbezeichnungen und Preise werden nur auf einem zulässigen Datenträger entgegengenommen (PC-CD-ROM,PC-Diskette, E-Mail). Verwendete Bilder, Fotos werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden verwendet. Evtl. Lizenzgebühren für die rechtmäßige Verwendung trägt der Auftraggeber. Über die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten wird der Auftraggeber vor Verwendung informiert. Werden Bilder/Fotos aus der Quelle des Auftraggebers verwendet, entzieht sich ORBIT der Haftung. ORBIT als Anbieter von Webapplikationen, haftet nicht für Datenverlust. Für die Sicherung der hochgeladenen Daten ist der Kunde selbst verantwortlich. ORBIT stellt jedoch ein Tool zur Datensicherung zur Verfügung. Der Anbieter sichert die Daten aller Webseiten in regelmäßigen Abständen und stellt diese Sicherungen auf Wunsch dem Anwender zur Verfügung. Eine Garantie, dass alle aktuellen Daten in der Sicherheitskopie enthalten sind, kann der Anbieter nicht geben. Der Anbieter kann für Datenverlust grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden.

8. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.